Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Jens Kalaene

Smart Health: Moderne Gesundheitskarten können zusammen mit einem Smartphone zum Einlösen von E-Rezepten bei Online-Apotheken genutzt werden.

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Online-Einlösen von E-Rezepten wird einfacher

Seit Januar werden Kassen-Arzneirezepte meist elektronisch ausgestellt. Wer sie bei einer Versandapotheke online einlösen wollte, musste sich in den ersten Monaten einen QR-Code auf Papier ausdrucken lassen und einscannen. Das ändert sich derzeit.

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DocMorris, der Marktführer unter den Versandapotheken, die in Deutschland aktiv sind, hat den Anfang gemacht: Wer möchte, kann seit Mitte April ein elektronisches Rezept über eine eigene App der Versandapotheke einlösen und bekommt seine Arznei von der DocMorris-Logistikzentrale in den Niederlanden zugesandt. Die für die Digitalisierung im Gesundheitswesen zuständige Gesellschaft Gematik hat die Lösung von DocMorris für die sogenannte "eHealth-CardLink"-Technik als erste entsprechende App freigegeben.

Auch die Nummer zwei unter den in Deutschland aktiven Versandapotheken, die unter dem Firmennamen Shop Apotheke bekannte Firma Redcare Pharmacy, hat inzwischen eine Freigabe der CardLink-Technik für ihre App erhalten.

Ergänzung zur Gematik-App

Vorher bereits konnten Patienten über eine App der halbstaatlichen Gesellschaft Gematik E-Rezepte online an Apotheken übermitteln. Sie konnten dabei wählen, ob sie ein Medikament reservieren und es dann vor Ort abholen wollen oder ob sie bei Apotheken mit Lieferservice oder Versand-Option das Medikament zu sich nach Hause kommen lassen.

Unterschiedlich aufwendige Anmeldung

Bei der Gematik-App muss zur Anmeldung die elektronische Gesundheitskarte per NFC-Technik mit einem Smartphone gekoppelt werden. Darüber hinaus ist eine PIN notwendig, die Patienten von ihrer Krankenkasse zugesandt bekommen müssen. Für die Nutzung der Apps von DocMorris und Shop-Apotheke ist hingegen keine PIN nötig. Es genügt, die Versichertenkarte an ein Smartphone mit NFC-Technik zu halten. Vorher müssen sich die Kunden bei der Versandapotheke registrieren.

Rezeptgebühr muss in jedem Fall gezahlt werden

Versandapotheken werben für sich damit, dass sie bei rezeptfreien Medikamenten zum Teil Rabatte bieten. Für verschreibungspflichtige Arzneien, die über das E-Rezept verordnet werden, sind Rabatte in Deutschland allerdings nicht erlaubt. Und die Rezeptgebühr von fünf bis zehn Euro, die Kassenpatienten zahlen, wird auch bei Online-Versendern fällig. Die Patienten müssen in einem eigenen Schritt nach Erhalt der Arzneien die Gebühren begleichen.

Kritik von Apothekerverbänden

Die Dach-Organisation der Apothekerverbände (ABDA) kritisiert, dass über das CardLink-Verfahren Versandapotheken mit Sitz in den Niederlanden der Zugang zu Patienten in Deutschland erleichtert wird, obwohl es Zweifel an der Sicherheit der Technik gebe. Sicherheitsbedenken, die Vertreter von Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen gemeinsam bei der Gematik vorgetragen hätten, seien bislang nicht ausgeräumt, erklärt die ABDA.

Der Dachverband warnt gleichzeitig vor einem unfairen Wettbewerb. Viele traditionelle Apotheken gerieten derzeit in immer größere wirtschaftliche Schwierigkeiten, und die Zahl der Standorte sinke seit Jahren, beklagt die ABDA. Gleichzeitig eröffne die Bundesregierung über ihre Mehrheit in der halbstaatlichen Gesellschaft Gematik großen internationalen Versandhandelskonzernen "einen vereinfachten Zugang zum Markt der verschreibungspflichtigen Arzneimittel, ohne dass solche Konzerne Pflichten im Versorgungsprozess tragen", kritisiert die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Zu solchen Pflichten gehören etwa Notdienste in der Nacht und am Wochenende.

DocMorris ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, der Arzneiversand nach Deutschland erfolgt aus dem niederländischen Heerlen. Die Marke Shop Apotheke gehört zum börsennotierten Versand-Unternehmen Redcare Pharmacy mit Sitz im niederländischen Sevenum.

Dieser Artikel ist erstmals am 25. April 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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