Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof wird verlängert

München: Rund um den Hauptbahnhof der bayerischen Landeshauptstadt darf auch weiterhin kein Alkohol konsumiert werden. Eine entsprechende Verordnung ist heute um Null Uhr in Kraft getreten. Damit wurde das bereits bestehende Verbot um weitere vier Jahre bis 2028 verlängert. Untersagt ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn beabsichtigt wird, sie vor Ort zu trinken. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit am Hauptbahnhof zu erhöhen. Bundesweit ist die Kriminalität an Bahnhöfen zuletzt stark gestiegen. Daten der Bundespolizei zufolge, die "Report München" ausgewertet hat, nahmen Gewalt-, Sexual- und Eigentumsdelikte in den vergangenen fünf Jahren um gut 40 Prozent zu. Bayerischer Brennpunkt ist der Nürnberger Hauptbahnhof. Dort setzen die Verantwortlichen nun auf mehr Videoüberwachung und stärkere Polizeipräsenz.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.04.2024 12:00 Uhr

Zur BR24 Startseite