PRODUKTION - 09.04.2024, München: Am Augustiner-Keller in der Arnulfstraße in München verweist ein Schild auf das Hausrecht und untersagt damit den Konsum von Cannabis in jeglicher Form. Das betrifft auch den zugehörigen großen Biergarten. (zu dpa: Keks zur Maß: Brotzeit in Bayerns Biergärten mit Cannabis-Gebäck?) Foto: Simon Sachseder/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++
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Augustiner-Keller in München

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Trinken ja, kiffen nein - Doppelmoral oder Gesundheitsschutz?

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte die CSU nicht stoppen. Als Reaktion setzt sie nun auf weitreichende Kiff-Verbote in öffentlichen Bereichen. Notwendiger Gesundheitsschutz oder trotziger Eigensinn? Diskutieren Sie mit uns: 0800 / 94 95 95 5.

Über dieses Thema berichtet: Tagesgespräch am .

Die erste Reaktion auf die Teil-Legalisierung aus Bayern war ein Bußgeldkatalog mit hohen Strafandrohungen: Etwa bis zu 1.000 Euro für Kiffen in Gegenwart von Minderjährigen. Hohe und harte Strafen zur konsequenten Abschreckung – unter anderem damit will Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verhindern, dass der Freistaat "zum Kiffer-Paradies" wird.

Jetzt geht die CSU in Bayern noch einen Schritt weiter: Durch eine Änderung des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes will die Staatsregierung den Konsum von Cannabisprodukten auf Volksfesten, in Biergärten und auf Außengeländen von Gaststätten im Freistaat verbieten. Das sei wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz, betonte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

"Cannabis-Hysterie" oder Gesundheitsschutz?

Der SPD-Rechtsexperte im Landtag, Horst Arnold, kritisierte das Vorgehen der Staatsregierung scharf. Eine "Cannabis-Hysterie" werde kultiviert, während der Gesundheitsschutz bei Nikotin oder anderen Drogen unberührt bleibe. Es sei "nahezu grotesk", dass aus Bierzelten vor den Augen von Kindern Bierleichen getragen werden dürften, während man bei Cannabis so strenge Regeln plane.

Wie ist Ihre Meinung?

Geht Bayern im Umgang mit Cannabis einen richtigen Sonderweg? Sehen Sie Gesundheit- und Jugendschutz durch die Teil-Legalisierung von Cannabis im öffentlichen Raum in Gefahr? Wie kann die Polizei das alles überhaupt kontrollieren? Was könnte mit dem Cannabis-Embargo auf Volksfesten und in Biergärten erreicht werden? Inwiefern müsste dann auch der Konsum von Nikotin und Alkohol konsequenterweise im öffentlichen Raum beschränkt werden? Rufen Sie an und diskutieren Sie mit im Tagesgespräch! Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/ 94 95 95 5 sind wir immer werktags ab 11 Uhr für Sie erreichbar.

Zu Gast bei Bayern 2-Moderator Stefan Parrisius ist Dr. Tobias Rüther von der LMU München. Er ist Suchtmediziner und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

Sie können uns auch über WhatsApp und Telegram einen Kommentar schicken, den wir dann gegebenenfalls in der Sendung zitieren. Die Nummer dafür ist die 0151/ 7 220 220 7.

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